Der Bundestag hat Änderungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ambulante Operationen werden nun in §87d SGB V explizit als extrabudgetäre Leistungen genannt. Das zunächst vorgesehene Budget kommt nicht.
Damit folgt die Bundesregierung unserer Forderung, die wir als BVASK zunächst gegenüber Frau Nina Warken (ehemalige Gesundheitsministerin) und dann gegenüber dem jetzigen Gesundheitsminister Carsten Linnemann eingebracht haben.

Diese Entscheidung ist gut und wichtig. Wir erhalten somit Planungssicherheit. Die Festschreibung ambulanter Operationen als extrabudgetäre Leistung im Gesetz gibt sogar mehr Sicherheit als der bisherige Status. Bislang waren ambulante Operationen nur durch einen Beschluss des Bewertungsausschusses, also auf dem Verhandlungsweg zwischen Kassen und KBV, als förderungswürdig und damit extrabudgetär eingestuft.

Hat die Politik etwa verstanden, dass vertragsärztliche ambulante OP-Zentren und Praxiskliniken unverzichtbare, tragende Säulen in der Ambulantisierung unnötig stationär erbrachter Operationen sind?

Dahinter muss man wohl leider immer noch ein deutliches Fragezeichen machen. Denn die gestern ebenfalls beschlossene faktische Abschaffung der sektorgleichen Vergütung (Hybrid-DRG) entzieht dem Vertragsarztsektor wieder erhebliche finanzielle Mittel.

Die Hybrid DRG ist gescheitert, weil

• sämtliche Gesetze und Verordnungen voller handwerklicher Fehler waren
• die Politik der vergangenen Jahre mutlos war und den ambulanten Transformationsprozess möglichst zum Dumpingpreis haben wollte
• die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Chancen in der Hybrid-DRG nicht erkannt hat
• sich die Krankenkassen von fragwürdigen Publikationen des WIdO (wissenschaftliches Institut der AOK) über vermeintliche Kostensteigungen haben treiben lassen
• das InEK schlechte DRGs entwickelt hat, die ganz offensichtlich Fehlanreize gesetzt haben und dem eigentlichen Auftrag nicht gerecht wurden.

Nun geht es also weiter mit dem EBM, dessen notwendige Weiterentwicklung durch die Einführung der Hybrid-DRG auf Eis gelegt wurde. Dieser Prozess muss nun mit Hochdruck wieder angegangen werden. Die Kostenkalkulation des EBM ist vollkommen veraltet. Die Struktur- und Personalannahmen für die Errichtung und den Betrieb eines ambulanten OP-Zentrums stammen aus den 1990er Jahren. Wesentliche Kostenarten sind unberücksichtigt geblieben.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass KBV und GKV-Spitzenverband ihre Gespräche zu einer EBM-Reform fortsetzen. Die Entbudgetierung ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, löst aber das Problem der strukturellen Unterfinanzierung ambulanter Operationen nicht.

Mit einer Vergütung auf dem aktuellen EBM-Niveau fehlt für niedergelassene Operateure und für Krankenhäuser weiterhin ein wirtschaftlicher Anreiz, die dringend notwendige Ambulantisierung zu gestalten.