BVASK fordert Nachbesserung bei der GOÄ-Novelle
30 Jahre wartet die Ärzteschaft nun schon auf eine Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Aus dem Bundesgesundheitsministerium kamen zuletzt positive Stimmen und lassen auf eine GoÄ-Reform hoffen. Die Bundesärztekammer möchte nun bald einen mit den privaten Kassen abgestimmten Vorschlag vorlegen. Der BVASK sieht jedoch noch dringlichen Korrekturbedarf. Grund hierfür sind Änderungen am GoÄ-Entwurf, die durch die Verhandlungspartner im Jahr 2024 ohne Einbindung der Fachverbände vorgenommen wurden. Ohne diese Korrekturen wäre die minimal invasive Gelenkchirurgie von Tag Eins der Einführung einer neuen GoÄ unterfinanziert. Einige Eingriffe würden sogar schlechter als im EBM für gesetzlich Versicherte vergütet.