Am 10. Juli 2026 wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet und damit eine Budgetierung ambulanter Operationen durch Vertragsärzte vorbereitet. Ein gesundheitsökonomischer Fehler. Die Finanzkommission Gesundheit empfahl eine Ausgabenbegrenzung für extrabudgetäre Leistungen (https://shorturl.at/wisfr) – ohne Analyse der tatsächlichen Kostentreiber. Die zentrale Frage wurde nie gestellt: Sparen Krankenkassen Gesamtkosten, wenn teure stationäre Operationen in den ambulanten Sektor verlagert werden?
Der ökonomische Bericht der Finanzkommission ist methodisch schwach und oberflächlich. Es ist traurig zu sehen, dass so etwas als Grundlage für ein Gesetz hergenommen wird.
Skandalös: Nicht ein einziger der im Verfahren 400 angehörten Stakeholder – einschließlich der Krankenkassen – forderte diese Budgetierung. Viele forderten das Gegenteil: Maßnahmen zur Ambulantisierung. Die Kommission und das BMG ignorierte diese Stellungnahmen. Sogar der Bundesrat empfahl eine Ausnahme von der Budgetierung von AOP. Kein CDU/CSU-Politiker bestreitet im persönlichen Gespräch die Sinnhaftigkeit ambulanter Operationen. Das Abstimmungsverhalten zeigt jedoch: Die Budgetierung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte politisches Ziel.
Das Gesetz verschärft die Bedingungen erheblich, unter denen der Bewertungsausschuss Leistungen als förderungswürdig einstufen kann.
Insbesondere den Krankenkassen kommt nun eine besondere Verantwortung zu: Sie sollten ihre gemeinsame Beschlusslage mit der KBV „AOP ist förderungswürdig = EGV" erneuern und den Anforderungen des Gesetzes anpassen.
Ohne niedergelassene Operationszentren und Praxiskliniken wird die Ambulantisierung nicht gelingen – Krankenhäuser können diese Aufgabe nicht übernehmen.
Die Entbudgetierung ambulanter vertragsärztlicher Operationen ist eine unerlässliche Investition in eine qualitativ hochwertige, fachärztliche, komplikationsarme, wohnortnahe und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung.