Sehr geehrter Herr Dr. Linnemann,
wir beglückwünschen Sie zu Ihrem neuen Amt als Bundesminister für Gesundheit und wünschen Ihnen viel Erfolg und Durchhaltevermögen für diese sehr anspruchsvollen Aufgabe.
Uns ist klar, dass sich viele Interessensvertreter aktuell an Sie wenden und ihren jeweiligen Standpunkt vorbringen. Wir hoffen dennoch, dass dieses Schreiben Sie persönlich erreicht und bitten höflich um eine Antwort.
Ihre Vorgängerin hat mit Wirkung zum 1.1.2027 die Entscheidungsmöglichkeiten des Bewertungsausschusses derartig eingeschränkt, sodass faktisch eine Budgetierung ambulanter Operationen (§87d GVK BStabGes) resultiert. Diese Regelung steht im Widerspruch zu dem parteiübergreifend verfolgten Ziel, mehr Operationen aus dem stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern. Es ist vollkommen unstrittig, dass ein Großteil aktuell unnötig stationär erbrachter Operationen eigentlich ambulant durchgeführt werden könnte. Ausgerechnet die ambulante Leistungserbringung soll nun jedoch auf dem Niveau des Jahres 2025 eingefroren werden (Rückführung extrabudgetärer Leistungen (EGV) in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV)).
Wir sind uns der finanzpolitischen Lage in Deutschland und der Notwendigkeit gewisser Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen mit dem Ziel der Beitragssatzstabilität bewusst.
Ausgaben für ambulantes Operieren sind allerdings keine zusätzlichen konsumtiven Kosten, sondern helfen, die hohen Ausgaben für die stationäre Versorgung zu reduzieren. Diesen Aspekt hat die Finanzkommisssion Gesundheit in ihrer Empfehlung leider nicht berücksichtigt.
Daher appellieren wir an Sie: Bereiten Sie eine entsprechende gesetzgeberische Initiative vor, um die Budgetierung ambulanter Operationen zu vermeiden.
Neben dem Aufruf hoffen wir auf Sie, um eine grundsätzliche Kehrtwende in der Gesundheitspolitik vorzunehmen. Die Diskussion über das Gesundheitswesen wird in Deutschland überwiegend als Debatte über Kosten geführt. Diese Perspektive greift zu kurz. Gesundheitsleistungen sind nicht nur ein Ausgabenbereich des Sozialstaates. Der Gesundheitssektor ist zugleich einer der größten und innovationsstärksten Wirtschaftszweige Deutschlands. Nach den Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums erwirtschaftet die Gesundheitswirtschaft rund 498 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung und trägt damit etwa 12,4 % zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung bei. Rund 7,7 Millionen Menschen – jeder sechste Erwerbstätige – arbeiten in diesem Sektor. Investitionen in eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung sind daher nicht nur sozialpolitisch geboten, sondern zugleich Investitionen in Beschäftigung, Innovation, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.
Eine zukunftsorientierte Gesundheitspolitik sollte daher medizinische Versorgung und wirtschaftliche Entwicklung gemeinsam denken. Das Ziel muss sein, Effizienz und Qualität zu steigern, ohne die Innovationskraft und Wertschöpfung der Gesundheitswirtschaft zu schwächen.
In dieser innovativen Gesundheitswirtschaft spielen Ärztinnen und Ärzte, die mit eigenen finanziellen Mitteln in den Bau und Betrieb von ambulanten OP-Zentren und Praxiskliniken investieren, eine tragende Rolle. Diese Einrichtungen sind unverzichtbar für eine funktionierende Verlagerung von Eingriffen aus dem stationären Sektor. Die bisher schleppende Ambulantisierung ist Folge der strukturellen, jahrzehntelangen Überregulierung und Unterfinanzierung der ambulanten Vergütung gemäß EBM, dessen Kalkulationsgrundlagen noch aus DM-Zeiten stammen.
Sie haben sich in Ihrer bisherigen politischen Arbeit stets für den Mittelstand, Familienunternehmen und unternehmerische Eigenverantwortung eingesetzt. Ärztlich geführte OP-Zentren sind überwiegend mittelständische Unternehmen. Sie investieren eigenes Kapital für die Versorgung gesetzlich versicherter Patienten, übernehmen unternehmerisches Risiko, schaffen qualifizierte Arbeitsplätze und entlasten gleichzeitig die Krankenhäuser. Wer diese Investitionen durch Budgetierung begrenzt, schwächt nicht nur die ambulante Versorgung, sondern auch die Investitionsbereitschaft in einem Bereich, dessen Ausbau gesundheitspolitisch ausdrücklich gewünscht ist und auch eine wesentliche Perspektive für den medizinischen Nachwuchs darstellt.
Deutschland benötigt deshalb einen verlässlichen ordnungspolitischen Rahmen, der auch im Gesundheitssektor unternehmerisches Engagement fördert, statt es zu begrenzen.
Gerne stehen wir Ihnen für einen persönlichen Austausch oder die Vorstellung konkreter Lösungsvorschläge zur Verfügung.
Mit freundlichen Gründen
Priv.-Doz. Dr. med. Ralf Müller-Rath
Vorsitzender BVASK